Nachrichten zur Repression - Bhutan

gemeinsames anti-repressions-bündnis berlin 24.09.2003 11:39 Themen: Repression
vor einiger Zeit haben wir angefangen uns über die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in den verschiedenen Ländern zu informieren.hier nun ein Bericht über Flüchtlinge aus Bhutan. Der Artikel ist unterteilt in einen allgemeinen Teil, dann folgt die Situation der Flüchtlinge und dann eine link-liste.

Bhutan - Das Land des Donnerdrachens*

Allgemein

Bhutan befindet sich im östlichen Himalaya. Es misst 150 km von Nord nach Süd und 300 km von West nach Ost. Die gemeinsame Grenze mit Indien ist 605 Kilometer lang, die mit China 470 Kilometer. Mit insgesamt 46.500 Quadratkilometern ist dieses Land in etwa so groß wie Niedersachsen.

Die Angaben für die Einwohnerzahl Bhutans schwanken zwischen 600.000 und 1.6 Millionen. Bei ca. 700.000 Menschen liegt die aktuellste Schätzung von Juli 2001. Die Tatsache, dass viele Menschen in Bergtälern so gut wie abgeschnitten von der Aussenwelt leben, erklärt die Schwankungsbreite der einzelnen Hochrechnungen.72,5% der Fläche Bhutans wird von Wald oder bewaldetem Gebiet eingenommen. Entsprechend ist Holz eine der bedeutendsten Ressourcen Bhutans.

Des weiteren besitzt das Himalaya- Königreich ein grosses Potenzial an Wasserkraft. Einige bedeutende Kraftwerksprojekte befinden sich augenblicklich in Bau.

Das Klima Bhutans wird durch den Monsun geprägt, der von Juni-September dauert. Die klimatischen Bedingungen in den einzelnen Landesteilen sind - je nach Höhenlage - sehr unterschiedlich. Im Süden herrscht subtropisches bzw. tropisches Klima vor, die Täler Zentralbhutans verfügen über ein gemässigtes Klima mit kühlen Wintern und heissen Sommern. In den Bergen sind die Winter extrem streng und die Sommer eher kühl. Insbesondere in den südlichen Landesteilen kommt es während der Regenzeit des öfteren zu verheerenden Überschwemmungen.Die Hauptstadt Bhutans ist Thimphu, der internationale Flughafen liegt westlich davon in Paro.

Das Land ist in 18 Verwaltungsbezirke ("districts") unterteilt: Bhumthang, Chhukha, Chirang, Daga, Geylegphug, Ha, Lhuntshi, Mongar, Paro, Pemagatsel, Punakha, Samchi, Samdrup Jongkhar, Shemgang, Tashigang, Thimphu, Tongsa und Wangdi Phodrang.

79% der Bevölkerung lebt in ländlichen Gebieten, nur 21% dagegen in städtischen Zentren. Die Einwohnerzahl von Thimphu wird im Jahr 1998 mit 50.000 angegeben und für 2003 auf 70.000 Menschen geschätzt.Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt etwa 66 Jahre (1999), die Kindersterblichkeit liegt bei knapp 10 ProzentEs gibt 24 sog. lebende Sprachen. Die offizielle Sprache Bhutans ist das Dzongkha, das ursprünglich nur im Westen des Landes gesprochen wurde. Erst seit 30 Jahren gibt es eine Schriftsprache, vorher wurde von den wenigen Schriftkundigen nur Choekey geschrieben, die “religiöse Sprache”, die dem klassischen Tibetisch entspricht.Als Kleidung tragen die bhutanesischen Männer einen gho, ein langes Gewand, das an der Taille mit einem schmalen Gürtel, kera genannt, zusammengehalten wird. Das knöchellange Kleid der Frauen heißt kira und wird aus bunten gewebten Stoffen nach traditionellen Mustern hergestellt.

Der Nationalfeiertag ist der 17. Dezember - am 17.12.1907 wurde Ugyen Wangchuck zum ersten König gekrönt.

Seit 1972 regiert in der Erbmonarchie der vierte König, Jigme Singye Wangchuck. Gesetzgebendes Organ ist die Nationalversammlung mit 150 Mitgliedern, die alle 3 Jahre von den Dorfgemeinschaften gewählt wird. Grundlagen des Rechtssystems sind das indische Gesetz und das britische „Common Law“. Der König ist zugleich oberster Richter und höchste Berufungsinstanz. Die Richter des High Court werden von ihm selbst eingesetzt.

Die Exekutive besteht aus dem König mit den von ihm besetzten Gremien des Royal Advisory Council und des Council of Ministers. Der Ministerrat Lhengye Shungtsog, wurde in der letzten Juni-Woche 2003 neu bestimmt. Dabei sind die sechs bisherigen Minister in ihrem Amt bestätigt worden. Einige Ministerien, die bislang mehrere Aufgabengebiete zu betreuen hatten, wurden jetzt jedoch aufgeteilt. Als Folge dessen wurden insgesamt vier neue Minister in ihre Ämter eingeführt.

Im Lhengye Shungtsog wird schon seit einigen Jahren über den Inhalt der neuen Verfassung nachgedacht und eifrig diskutiert. Im Dezember 2002 hat der König einen ersten Entwurf vorgestellt. Parteien und ein persönliches Wahlrecht gibt es nicht.Auf kommunaler Ebene hat jeder Haushalt eine Stimme. In den meisten Dörfern ist die Frau der „Haushaltsvorstand“. Grund und Boden werden von der Mutter an die Tochter vererbt, bei Eheschließungen zieht der Mann zu seiner Gattin. Nur hier verwaltet die Frau die Finanzen und bestimmt Zeitpunkt und Aufteilung der landwirtschaftlichen Arbeiten , und die Entscheidung über die Durchführung „volksreligiöser Zeremonien und Rituale“ zum Wohle des Haushalts. Auch die lokalpolitischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse werden maßgeblich von Frauen gesteuert. Bei politischen Veranstaltungen auf Bezirksebene sind oft bis zu 90 Prozent der Anwesenden Frauen . Dennoch sind höhere, überregionale politische Ämter ebenso wie einflussreiche religiöse Positionen den Männern vorbehalten.

Besondere Schwierigkeiten bereitet aufgrund des gebirgigen Terrains der Straßenbau, deshalb muss mensch z.B. über Indien in den Nord-Bhutan.

Die nationale Fluglinie Druk Air, mit 2 Flugzeugen die kleinste Fluglinie der Welt, fliegt hauptsächlich überregionale Flugziele wie Kathmandu oder New Delhi an. Es existiert keine Eisenbahn in Bhutan.Der industrielle Sektor wird in Bhutan von der Heimindustrie dominiert. Schwerpunkte der Produktion sind Zement, Holzwaren, alkoholische Getränke und Kalziumkarbid.

Besonders gefördert werden die 13 Handwerkskünste. Diese werden in Bhutan »zorig chusum« genannt. Zo meint die Fähigkeit, etwas herzustellen, rig ist Kunst oder Handwerk, und chusum bedeutet dreizehn.

Die 13 Künste sind: shingzo: Zimmermannskunst dozo: Steinmetzkunst. parzo: Schnitzerei von Holz, Schiefer und Stein Ihazo: Malerei jinzo: Tonarbeit; lugzo: Metallguss von Statuen, Ritualgegenständen, Musikinstrumenten, Werkzeug, Küchengerät und Schmuck. shagzo: Holzdrechselkunst garzo: Schmiedekunst; tröko: Kunstschmiedearbeiten tshazo: Bambus- und Rohrverarbeitung dezo: Papierherstellung, tshemzo: Stoffverarbeitung, thagzo: Webkunst; Die Inflationsrate stand 1996 bei 7,4 Prozent. Die offizielle Arbeitslosigkeit wird mit 1,4% angegeben.

Die einzige Zeitschrift heißt "Kuensel" und wird in Dzongkha ,Englisch, und Lhotshampas herausgegeben.

Seit 1978 fällt der einzige Radiosender Bhutans unter staatliche Regie, und seit Juni 1986 trägt er die Bezeichnung "Bhutan Broadcasting Service (BBS)". Die derzeit 65 Programmstunden pro Woche können von 400.000 Hörern empfangen werden.

Seit 1999 gibt es Fernsehen und Internet, das Landeskürzel für Internetadressen lautet“.bt“.

Ein Tourismusland ist Bhutan nicht gerade, denn nur gut zahlende Touristen (ca.225 Euro umtausch pro Tag) sind willkommen. Laut Regierungsangaben waren im letzten Jahr (2002) 5.594Touristinnen in Bhutan. Alle Besucherinnen des Landes müssen ihre Reisen im voraus planen und bezahlen , sog. Individualreisen sind nicht erlaubt.Zwischen Indien und Bhutan gibt es einen Freundschaftsvertrag von 1949. Entsprechend des Vertrages übernimmt Indien „alle Belange im Hinblick auf die Aussen- und Sicherheitspolitik“. Dies ist der Grund, warum sich Bhutan bei Abstimmungen in der UN immer wie Indien verhält. Indien hält sich „zurück bei allen Angelegenheiten die Menschenrechte und Demokratie“ betreffen, dafür kann Indien Grenztruppen in Bhutan stationieren und die Außenpolitik Bhutans bestimmen.

Bhutan ist abhängig von Geld aus anderen Ländern. Indien ist der größte Geldgeber. Andere Länder sind : Australien, Österreich, Finnland, Dänemark, Japan, Niederlande, Norwegen, Kanada, Schweiz, Deutschland, Italien, Neu-Seeland, Schweden, Korea, Großbritannien und die USA.

Der Buddhismus als StaatsreligionPadmasambhava, der aus Tibet bekannte Heilige, legte auch im Drachenland Bhutan den Grundstein der Religion und Geschichte und festigte dort den Buddhismus. Shabdrung Ngawang Namgyel (1594-1652) vereinte die verschiedenen kleinen Fürstentümer schließlich zum Staate Bhutan. Bis zum Beginn der Monarchie, 1907, behielten er und die ihm folgenden Reinkarnationen die Macht im Lande.

Der bhutanische Buddhismus, der hauptsächlich die Traditionen der in Tibet gegründeten "Drachenschule" (Drugpa Kagyü, aus dem Namen "Drugpa" = Drache/Donner leitet sich auch der Name des Landes ab) sowie die "Schule der Alten" (Nyingmapa) fortführt, nimmt im Lande eine staatstragende Position ein. Bhutan ist das einzige Land der Welt mit dieser Variante des tibetischen Buddhismus als Staatsreligion.Der Je Khenpo ist der höchste geistliche Würdenträger des Landes. Er erhielt den Titel "höchster Abt" (Je Khenpo) im 17. Jh. von dem geistlichen Shabdrung Ngawang Namgyel , der die vielen Teilbereiche zu dem Staat Bhutan geeint hatte. Ein neuer Je Khenpo wird nach Ablauf einer theoretischen Amtszeit seines Vorgängers von 3 Jahren gewählt. Das derzeitige Oberhaupt, Tulku Jigme Choedra, gilt als der 70. Je Khenpo. Als Repräsentant der religiösen Ordnung hat er auch heute noch in Staatsangelegenheiten großen Einfluss.

Das Regierungssystem Bhutans ist in seinen ursprünglichen Strukturen grundsätzlich dem des alten Tibet nachempfunden. Ausgehend von den beiden sog. Ordnungen, der religiösen und der säkularen, beruht es auf weltlicher Seite vor allem auf der Macht und dem Einfluß des Königshauses sowie einzelner Familien-Clans aus der zahlenmäßig kleinen aristokratischen Oberschicht (besonders der Familien Dorji und Wangchuck).

Ein Element der Politik des Königs ist die Philosophie des "Bruttosozialglücks" (GNP = gross national happiness), die in ihrer Zielsetzung bewusst dem rein kapitalistischen Streben nach einem wachsenden Bruttosozialprodukt entgegengesetzt wird. Um die buddhistische Tradition fortzuführen, ist es beispielsweise ein gesellschaftspolitisches Anliegen, mindestens einen Sohn jeder Familie im Kloster erziehen zu lassen.

Daneben wird, zumeist von den im Süden lebenden Bewohnern nepalischer und indischer Herkunft, der Hinduismus praktiziert. In der Hauptstadt Thimphu treffen sich zumeist aus Indien stammende Christen unterschiedlicher Konfessionen.

In den hinduistischen Bewohnern der südlichen Landesteile, welche im 18. Jahrhundert aus Nepal einwanderten, sah die Regierung der 80iger Jahre eine Bedrohung für Bewohner der nördlichen Teile des Landes, die dem tantrischen Mahayana-Buddhismus anhängenden.Während die Anzahl der ethnischen Nepali in westlichen Ländern auf 35% und mehr geschätzt wird gehen die Bhutaner selbst von einem Anteil von ca. 20-25% aus.

Die 1990 gegründeten Bhutan People's Party (BPP) und United Liberation People's Front (ULPF) werden in Bhutan nicht akzeptiert und agieren von Kathmandu im benachbarten Nepal aus. Sie entstanden nach der Ausweisungen nepalischer Bewohnern Bhutans, 1990. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung über die rechtmäßige Staatsbürgerschaft, die 1985 in einem Gesetz mündete, nach dem jeder Nepali, der nicht nachweisen konnte, daß er schon vor 1958 in Bhutan eingewandert oder später die Staatsbürgerschaft erworben hatte, das Land verlassen mußte.

* Eigenbezeichnung des Landes

Flüchtlinge in Bhutan

Die Vertreibung begann im Kontext der Opposition der nepali-sprechenden Bevölkerung im Süden (Lhotsampas = menschen aus dem süden ) gegen die Regierungspolitik der “Nationalen Integration.” Diese Politik basierte auf der Tradition und Kultur des Nordbhutan und dem Staatsbürgerschafts-gesetzes von 1985.

Besonders in der Zeit nach Demonstrationen im Sept.1990 wurden die nepalisprechende Bevölkerung als anti-national bezeichnet und ,mit unterschiedlichen Mitteln, gezwungen das Land zu verlassen.U.a.mußten sie “freiwillige” Ausreiseanträge stellen, oder es wurden Community-Führer verhaftet und nur unter der Bedingung entlassen, daß sie mit ihren Familien das Land verlassen. Während die Regierung darauf beharrt das die Menschen freiwillig das Land verliessen, wollen die Flüchtlinge anerkannt haben daß die Leute durch körperliche Gewalt, Zwang, Drohungen, Schikanen und Einschüchterung zur Flucht gezwungen wurden . A.I. schätzt, das die Menschen, die unter Zwang die “Voluntary Migration Forms” (VMF) unterschrieben haben, die Mehrheit der Flüchtlinge in den Lagern sind.

Die Ursachen für die Flucht der Lhotshampa :

Bhutan ist eines der letzten Länder mit einer feudalen Ordnung und einer absoluten Erbmonarchie.

Es ist eine geschlossene Gesellschaft, in der die Regierung ( RGoB) alles kontrolliert. Parteien und Diskussionen über die Landespolitik sind verboten.

Es gibt außer der von der Regierung herausgegebenen „Kuensel“ keine Zeitungen.

Das Radio, Bhutan Broadcasting Service und die TV-Station gehören ebenfalls der RGoB und veröffentlichen nur deren Propaganda. Jegliche Form der Opposition gilt als Hochverrat.

Die Regierungspolitik der „Nationalen Integration“ stieß auf Widerstand erst bei den Lhotshampas und nun bei den Sharchhop und anderen „Minderheiten“.

Im Rahmen dieser Politik hatte die RGoB verschiedene rassistische und diskriminierende Verfahren zur gewaltsamen Homogenisierung einer mutli-ethnischen Gesellschaft eingesetzt.

Die Regierungsposition: “Pluralismus ist nur für ein größeres Land praktizierbar, wo verschiedene Gebräuche, Traditionen und Kulturen eine Nation bereichern. Ein kleines Land wie Bhutan kann sich den Luxus der Vielfalt nicht leisten ,der vielleicht das Wachsen der sozialen Harmonie und Einheit unter den Menschen behindert.”

Dazu wurde das “One Nation - One People” - Konzept entwickelt. Laut Regierung wird „eine ‘nationale Identität’ benötigt“ und diese sei nur durch eine Auflösung der Kulturen zu erreichen, durch ein Verbot der Sprache etc. Diese Politik drückte allen Menschen die Drukpa -Werte auf.

Die kulturelle Angleichung besteht aus einer Reihe von Gesetzen die in einem Bekleidungs-Code einem „nationalen Code des Verhaltens“ und einer einheitlichen vorgeschriebenen Sprache kulminieren.Es ist der Monarchie gelungen, die feudalen Institutionen akribisch mit der Religion zu verflechten und sie hat sich damit einen unantastbaren Platz verschafft Die Bhutanesinnen müssen den Staat und Buddhismus als Synonym sehen .

Die 3 “Säulen ” des Buddhismus - buddha (allwissend), dharma (spirituelles Gesetz) und sangha (Ordnung) wurden umgedeutet in König - Land - Menschen - tsa-wa-sum.

Bilder zeigen den König im Himmel umgeben von Wolken. Jede Kritik der drei “Säulen” wird als Hochverrat behandelt und mit der Todesstrafe bestraft. Die buddhistische Philosophie wird benutzt, um die absolute Herrschaft zu begründen und dazu wurde der König zum „Beschützer der Religion“. Es wird unterstellt, das eine traditionelle bhutanesisch-buddhistische Gesellschaft nicht gegen eine heilige religiös-feudale Autokratie revoltieren wird.

Zuerst eine kurze Erklärung der Gesetze:

Das Staatsbürgerschaftsgesetz:1958 gab es in Bhutan zum 1.Mal ein Staatsbürgerschaftsgesetz, welches erst 1977 dann 1985 durch ein neues Gesetz ersetzt wurde. Das Gesetz von 1985 wurde rückwirkend eingeführt . Das Jahr 1958 wurde als “Stichpunktjahr” eingesetzt . Bhutanese/in war mensch nach diesem Gesetz wen er/sie in Bhutan geboren waren , 1958 registriert waren oder eingebürgert waren.

Im Gesetz von 1958 wurde festgelegt, das ein Kind die Staatsbürgerschaft dann erhält wenn der Vater Bhutanese war - also “Vaterschaft” als Kriterium. Im 1985er Gesetz wurde die “Elternschaft” zum Maßstab, also beide Elternteile mussten Bhutanesinnen sein. Da das Gesetz rückwirkend eingesetzt wurde, wurden Kinder aus binationalen Ehen, die zwischen 1959 und 1988 geboren waren, zu „Illegallen“ gemacht, auch wenn die Mutter nach dem 1958 Gesetz eingebürgert worden war. Betroffen waren davon laut offiziellen Angaben 14.442 Ehen.

Artikel 3 des Gesetzes besagt: “ Eine Person, die am oder vor dem 31.Dez.1958 dauerhaft wohnhaft in Bhutan ist, und deren Name im vom Innenministerium geführten Zentralregister eingetragen ist ,wird Bürger durch Registrierung werden.”

Die RGoB teilte alle Lhotshampas ,ganz egal ob ihre Vorfahren schon seit dem 17. Jahrhundert in Bhutan lebten, unter diesen Artikel--- BürgerIn durch Registrierung. A.I. schrieb in ihrem Report “Bhutan: forcible exile”, August 1994 : “ Das Gesetz zur Staatsbürgerschaft von 1985 beinhaltet eine Anzahl von vagen Anweisungen und scheint in willkürlicher Weise angewendet worden zusein. Es beinhaltet Anweisungen ,welche benutzt werden können viele Menschen, die nicht der dominierenden ethnischen Gruppe angehören , auszuschließen ,ebenso wie die, die mit friedlichen Mitteln gegen die Politik der Regierung in der Opposition sind.”

Gleichzeitig wurde auch ein neues „Heiratsgesetz“ eingeführt. Das Gesetz erklärte alle Frauen aus binationalen Ehen als „Ausländerinnen“, auch wenn die meisten nach dem 1958er Gesetz die Staatsbürgerschaft hatten. Das Gesetz war bereits 1980 beschlossen worden,wurde aber erst 1988 eingesetzt.

Die Lhotshampas, die Frauen aus anderen Ländern geheiratet hatten ,hatten weder passives noch aktives Wahlrecht, sie wurden im Beruf nicht mehr befördert, es wurde ihnenu.a. medizinische Behandlungen, Stipendien oder Ausbildung in anderen Ländern verweigert, sie bekamen weder Agrar- noch andere Kredite und Subventionen , keinen Dünger, kein landwirtschaftliches Gerät oder ähnliches vom Staat. Das „Heiratsgesetz“ betrifft explizit nur Lhotshampa und ihre Frauen.Um die Gesetze durchzusetzen wurde 1988 eine Zählung in allen südlichen Bezirken durchgeführt.

Es mußten Beweise für 1958 vorgelegt werden, andere Jahre z.b. 1956 oder 1959 wurden nicht anerkannt.

Die Zählung wurde nach den Kriterien des Gesetzes von 1985 ausgeführt : Bürgerin von Bhutan war entweder wer bhutanesische Eltern hatte, durch die Registrierung des Wohnsitzes 1958 und durch Naturalisierung. In der Ausführung wurde das letzte aber nicht anerkannt.

In vielen Fällen wurden bereits erteilte Pässe wieder eingezogen, Anträge zurückgewiesen. Die Dorfbewohnerinnen, von denen viele nicht lesen konnten (45% der Männer und ca.18% der Frauen in Bhutan können lesen und schreiben) wurden gezwungen, Dokumente zu unterschreiben deren Inhalt ihnen nicht bekannt war.

Die Regeln sahen vor ,das die Lhotshampas durch Quittungen über die bezahlte Landsteuer von 1958 beweisen sollten das sie in Bhutan lebten. Da alle Quittungen aus den Vorjahren nicht anerkannt wurden, wurden mehrere tausend Menschen zu „Illegalen“ oder „Staatenlosen“ erklärt. Die Menschen, die innerhalb des Landes geflüchtet waren, sollten Geburtsurkunden bzw. Herkunftsurkunden aus dem Bezirk den sie verlassen hatten, vorlegen . Die, die ihre Dokumente durch Naturkatastrophen verloren hatten ,wurden zu „Illegalen“ gemacht und wurden ausgewiesen.

Am 6.Januar 1989 erließ der König im Rahmen des sechsten 5-Jahresplan (1986 - 1991) ein “königliches Dekret “ genannt 'Driglam Namzha' .Das Gesetz schreibt vor wie mensch zu essen hat, zu sitzen , wie sich zu kleiden ist und wie sich vor den Priestern und sonstigen Autoritätspersonen zu verbeugen ist. Es schreibt die drukpa Verhaltensweisen und - Traditionen für alle vor. Der Kleidercode verbietet das Tragen von anderer Kleidung außer der traditionellen Tracht der drukpas, gho für Männer und kira für Frauen. Wer sich nicht daran hält wird mit einer Woche Knast oder Geldstrafe bestraft.Die dzonkha - Sprache , laut einigen Berichten in den 80ern entwickelt, wurde zur Pflichtsprache an den Schulen. Immer wieder trifft sich ein vom König eingesetztes Gremium, das Wörter „bhutanisiert“, z.B. Internet etc. Allerdings scheint es sich dabei um nicht benutzte Wörter zu handeln, jedenfalls schreibt dies die „Kuensel“

Am 17.Sept. 1990 fand zum 1.Mal in der Geschichte Bhutans in Ghumaounay, im Samchi-Bezirk, eine Demo statt. In 6 anderen Bezirken wurden am 19.Sept ebenfalls Demos organisiert : in Samtse, Chhuka, Tsirang, Dagana, Sarpang und Samdrup Jonkhar. Weitere Demos gab es am 23. und 24. 09. sowie am 4.Oktober. Bei allen Demos wurden den Distriktbehörden ein Memorandum mit Forderungen nach Menschenrechte und Reformen zur Weitergabe an die Regierung übergeben.Die Sicherheitskräfte feuerten in die Demos und prügelten diese übelst zusammen. Viele der Verhafteten wurden gefoltert.

Auslöser für die Demonstrationen sollen folgende Begebenheiten gewesen sein :Am 23 März 1988 wurde am Kanglung Degree College eine klandestine Studentenorganisation, Students Union of Bhutan (SUB), gegründet, der sich Studenten aus anderen Schulen anschlossen.1989 begannen die Verhaftungen von denen ,die als Studentenführer oder Mitglieder der SUB galten. Ein 21 jähriger Student wurde zu Tode gefoltert. Der Vorsitzende der SUB,Bishwanath Chhetri, wurde am 5.11.89 verhaftet. Nach seiner Festnahme flohen viele SUB- Leute nach Indien.

Tek Nath Rizal ,Gründer des People Forum for Human Rights Bhutan, wurde zusammen mit Jogen Gazmere und Sushil Pokhrel am 16.Nov.89 aus Birtamode durch Agenten der bhutanesischen Regierung entführt und nach Thimphu gebracht. Kurz danach begann die Regierung ihre Maßnahmen gegen „ihnen bekannte Lhotshampas“ sowie gegen Dorfbewohnerinnen.Die Regierung reagierte mit vermehrter Repression. Razzien und Verhaftungen fanden im großen Umfang statt. Plünderungen, Brandstiftungen und Vergewaltigungen wurden alltäglich. Ganze Dorfgemeinschaften wurden verhaftet. Es wurden Pässe und Besitzurkunden eingezogen und viele wurden gezwungen Papiere zu unterzeichnen, daß sie ihre Pässe freiwillig abgaben.Alle Schulen und Krankenhäuser wurden im Süden geschlossen. Aus den Schulen wurden Armeekasernen und Knäste. Nahrungsmittel wurden streng rationalisiert. Das ganze südliche Bhutan wurde zum “Unruhegebiet” und ein, offiziell nie erklärter , Ausnahmezustand wurde eingesetzt. Die meisten Männer waren aus Angst vor Verfolgung nach den Demos geflohen. In den Dörfer lebten meist Frauen und Kinder. Viele Frauen (lt. Berichten ca. 60%) wurden vergewaltigt, einige im Knast durch Folter ermordet. Zitat aus einem Bericht des International Movement Against Discrimination And Racism, Japan:

“Laut einer verlässlichen Umfrage wurde festgestellt, das die meiste Folter in den Jahren 1990 und 1991 stattfand. Nach den friedlichen Protesten wurden Demonstranten und ihre Familien für ihre direkte oder indirekte Beteiligung bestraft. Laut dieser Studie nahmen die Vergewaltigungen erst 1993 ab.”

Nach den Demos 1990 erließ der König eine Order nach der alle Lhotshampas verpflichtet wurden sich ein sog. No Objection Certificate (NOC) oder ein Police Clearance Certification (PCC) von der Polizei ausstellen zu lassen. In dem NOC musste erklärt werden das weder der Antragsteller noch seine Angehörigen und deren Kinder an der Demokratiebewegung im September und Oktober beteiligt waren.Jeder Lhotshampa musste das NOC vor der Einschulung der Kinder vorlegen, für ein Stipendium, für einen Pass etc. Die NOCs waren ü.a.auch vorgeschrieben für die ‘ Einlösung eines Schecks für den Verkauf der Ernte’, ein von der Regierung kontrollierter Handel. Es war für die meisten Lhotshampas fast unmögliche diese Dokumente zu erhalten, weil selbst weit entfernte Verwandte dazuzählten. Die Regierung erklärte alle Symphatisantinnen der Menschenrechts-bewegung und alle die gegen die rassistische und diskriminierende Politik waren, zu „anti-nationalen“. Durch die Einsetzung dieser Order konnten mehrere tausend Kinder nicht mehr zu Schule gehen und landeten in Lagern in Nepal. Diese Order ist noch immer gültig.

Am 17.08.1990 veröffentlichte der Innenminister Dago Tshering eine Anordnung an die Dzongdas (Leiter der Regionalbehörden) von 6 Bezirken im Süden :”Es wurde der Regierung mitgeteilt ,das eine große Anzahl der südbhutanesischen Menschen das Land verlassen haben um sich den Ngolops ( Regierungsbezeichnung für die Opposition = anti-national) anzuschließen. Sie werden hiermit angewiesen, unverzüglich die Gups (Dorfvorsteher), die DYT (District development Committee- Bezirksentwicklungs-komittee) und die Bevölkerung in ihren Dzonkhag (Bezirk) zu unterrichten, das jeder bhutanesische Bürger der das Land verlässt um die Anti-nationalen zu unterstützen und ihnen zu helfen, nicht länger als bhutanesischer Bürger bezeichnet wird.. Auch die Familien solcher Personen, sollten sie in einem Haushalt leben, verlieren ihre Staatsbürgerschaft.”

Als Ergebnis dieser Anweisung wurden mehr als 120.000 Lhotshampas systematisch vertrieben. Die Armee, Milizen und Polizeieinheiten wurden zur gewaltsamen Vertreibung eingesetzt. Die Pässe von Menschen auf der Flucht wurden von Regierungsbeamten beschlagnahmt, die Häuser zerstört oder verbrannt.

Die Regierung setzte verschiedene Strategien ein um die Lhotshampas gewaltsam zu vertreiben.Erstens durch von der Regierung veranlassten Terror. Der Staat bevollmächtigte die Sicherheitskräftezu Massenfestnahmen. Folter und Tod in Polizeigewahrsam, Vergewaltigungen, Plünderungen, Zerstörungen und Todesdrohungen zwangen viele zur Flucht.

Die zweite Strategie war ein Mandat von der von Drukpa dominierten Nationalversammlung zu bekommen, um „legal“ die Menschen zu vertreiben.

Und 3.bedrohten die Sicherheitskräfte die Lhotshampa entweder das Land zuverlassen und vorher ihren Besitz an sie zu verkaufen oder verhaftet, getötet ,vergewaltigt zu werden. Die verängstigten Menschen hatten keine andere Wahl als ihren Besitz an Regierungsbeamte zu verkaufen und einen Ausreiseantrag zu stellen. Zum Beweis ihrer „freiwilligen“ Ausreise wurden Bilder und Videos gemacht. Mehr als 50% der Flüchtlinge werden als “freiwillige” bezeichnetDie Regierung besteht darauf das diese “freiwillige Migranten” kein Recht auf die Rückkehr haben.

Die Verhandlungen:Im November 92 begannen Verhandlungen zwischen Nepal und Bhutan über die Rückkehr der Menschen aus den Flüchtlingslagern. Seit dem haben schon etliche sog. Joint-Ministerial Committee (JMC) stattgefunden. Seit dem 1. Treffen vom 4-7 Oktober 1993 streiten sich beide Länder über eine „Kategorisierung“ der Flüchtlinge. Bhutan will folgende Einteilung:

  • “bona fide” Bhutanesinnen die gezwungen wurden Bhutan zu verlassen,
  • Bhutanesinnen die emigriert waren
  • „nicht - Bhutanesen“
  • Bhutanesinnen die Strafdelikte begannen hatten
Ein Antrag von Nepal daraus zwei Kategorien - Bhutanesinnen und Nichtbhutanesen- zu machen wurde abgelehnt.Bhutan will nur die Flüchtlinge der 1.Kategorie zurücklassen.Das 14.Treffen des MJC war vom 19.-22.Mai in Kathmandu. Erwartet wurde, das die Ergebnisse der Verifikation der Flüchtlinge im Khudunabari Lager bekannt gegeben wurde; stattdessen endete die Sitzung mit einer Presseerklärung und einem Statement zu „Agreed Position on the Four Categories“ (APFC vereinbarte Positionen zu den 4 Kategorien). Bis dahin scheiterte jedes Treffen daran das keine Übereinkunft getroffen werden konnte. Die ‘Harmonisierung ’der bhutanesischen und nepalesischen Position über die 4 Kategorien der Flüchtlinge bedeutet das die von Bhutan vorgeschlagenen Kategorien, bisher für Nepal unannehmbar, jetzt doch auf die fast 100.000 bhutanesischen Flüchtlinge in nepalesischen Lagern angewandt werden.Flüchtlinge können gegen ihre oder die Einordnung ihrer Familie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Aber :“ Einsprüche werden nur angenommen wenn neues Beweismaterial vorgelegt wird oder durch die Ermittlung eines klaren Prozeßfehlers”.

zur 1. Kategorie :APFC: “ Die königliche Regierung von Bhutan wird die volle Verantwortung für jeden Bhutanesen übernehmen bei dem festgestellt wird, das er gewaltsam aus Bhutan vertrieben wurde. Menschen dieser Kategorie sollen nach Bhutan zurückgeführt werden”Nach Meldungen in nepalesischen Zeitungen (u.a. The Kathmandu Post, 22 Mai 2003) die sich auf ungenannte Quellen in der Regierung beziehen, hatten nur 3% (360) der 12.000 Flüchtlinge in Khundunabari Papiere die bewiesen das sie unter diese Kategorie fallen und sie als “bona fide” Bhutanesinnen zurückkehren können.

Die zweite Kategorie ist die umstrittenste. Das APFC Statement:“...Menschen die unter diese Kategorie fallen und das Bedürfnis haben zurückzukehren, wird die Möglichkeit gegeben erneut die Staatsbürgerschaft zu beantragen.”

Dies bedeutet das die Flüchtlinge als “emigriert” eingeordnet werden ,und sie müssen, nach den Bestimmungen des Artikel 4 des Gesetzes von 1985 als Immigrantinnen neue Anträge stellen ,genau wie alle anderen „Ausländerinnen”:Artikel 4 : “ Eine Person die beim Innenministerium einen Antrag auf bhutanesische Staats-bürgerschaft stellen will muß folgende Bedingungen zur Einbürgerung erfüllen: der Antragsteller muß, falls er für die Regierung arbeitet oder ein Elternteil des Antragstellers Bürger von Bhutan ist, für 15 Jahre in Bhutan gewohnt haben, und 20 Jahre im Falle aller Anderen. Dieser Zeitraum muß in den Akten des Ministeriums für Immigration und Volkszählung registriert sein.

Der Antragsteller muß fließend Dzongkha lesen und schreiben können.Der Antragsteller muß gute Kenntnisse der Kultur, der Gebräuche, Traditionen und Geschichte Bhutans haben.Über den Antragsteller darf es keine Akten darüber geben das er gegen den König, das Land und die Menschen in Bhutan in irgendeiner Weise agitiert hat.“

Dies impliziert das die Flüchtlinge 20 jahre staatenlos sein werden bevor sie einen Einbürgerungs-antrag stellen können.75% der Flüchtlinge (9000) aus Khudunabari fallen unter diese Kategorie. Sie können keine schnelle Wiedereinbürgerung beantragen, da die Dokumente ,die sie vorweisen können ,bereits abgelehnt wurden. Und durch ihre Erfahrungen mit der RGoB wissen sie auch das es keine Garantie für sie gibt,nach 20 Jahren eingebürgert zu werden. Die Mehrheit der Flüchtlinge spricht durch ihr Exil kaum noch Dzongkha und die meisten haben sich gegen den König und die Regierung geäußert,und haben an Demos in Bhutan oder Nepal teilgenommen.

Dann gibt es noch Punkt (d) innerhalb der zweiten Kategorie: “...Menschen unter dieser Kategorie, die nicht nach Bhutan zurückkehren möchten, wird die Option gegeben, im Einklang mit den Gesetzen des Königreiches Nepal, die nepalesische Staatsbürgerschaft zu beantragen.”Darauf bestand Bhutan bei den Verhandlungen.

Die politischen Bedingungen in Bhutan haben sich nicht geändert. Und das die bhutanesische Elite noch immer feindlich gegen die Lhotshampas eingestellt ist wird durch die Berichte in der Nationalversammlung über die Einrichtung von Lager für rückkehrende Flüchtlinge deutlich. Noch vor kurzem wurden mehrere tausend Lhotshampas, die Verwandte in den nepalesischen Lagern haben, ausgebürgert.

Die Mehrheit der Flüchtlinge wird, unter den gegebenen Umständen, nicht nach Bhutan zurück wollen. Sie werden in Nepal bleiben. Nur wenige werden es wählen weitere 20 Jahre staatenlos zu bleiben und in Transitlagern zu leben.

Die 3. Kategorie “Nichtbhutanesinnen”laut APFC : “ Diese Menschen , bei denen festgestellt wurde, das sie Bürger anderer Länder als Bhutan sind, müssen auch in diese Länder zurück.” Welche Kriterien angelegt wurden um eine so hohe Zahl von Menschen - 20% der Flüchtlinge - auszubürgern bleibt das Geheimnis der Regierung. Diese Menschen lebten vor ihrer Flucht oft jahrelang in Bhutan, hatten dort Land und Häuser. Einige von ihnen waren Beamte in hohen Regierungsstellen oder studierten mit Regierungsstipendien in anderen Ländern.

Zur 4. Kategorie : “ Die Zurückführungen von Menschen unter dieser Einordnung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen beider Länder sein. Diese Menschen werden in den Gerichten von Bhutan die volle Möglichkeit haben, ihre Unschuld zu beweisen”.

Bhutan’s National Security Act (NSA) und das Gesetz des Thrimsung (Strafgesetzbuch) beschränken die Rechte der Bhutanesinnen extrem. Das Strafgesetz erklärt jede “ Konversation und Korrespondenz die den König und seine Regierung kritisiert” als gleichbedeutend mit Hochverrat. Laut NSA kann jede Person verhaftet werden , deren “Worte, entweder gesprochen oder geschrieben, oder deren sonstige Aktionen, Missverständnisse zwischen der Regierung und den Menschen von Bhutan verursacht.”

Aktivitäten von Oppositionellen und Literatur ( Zeitungsartikel, Reportagen etc.) die Menschenrechts-verletzungen der RGoB aufdecken, werden als “ Krieg gegen die königliche Regierung starten ” gesehen, Strafe - mindestens 5 Jahre .

Das Höchste Gericht in Thimphu, das königliche Gericht der Justiz ,wurde 1968 eingesetzt. Es besteht aus 6 Richtern, die als Einzelrichter tätig sind. Auch auf Bezirksebene gibt es nur Einzelrichter. Die Gerichtsbarkeit ist weder unabhängig noch neutral, sie folgt dem Kommando des Königs ,der direkte Einflußnahme hat. Regelungen für Anwälte, Strafverteidiger etc. sind nicht existent. Keiner der im Justizwesen beschäftigten ist in Jura ausgebildet, einschließlich des höchsten Richters. Die Richter in Bhutan ermitteln die Fälle, schreiben die Anklage, sind die Ankläger und sprechen letztendlich ein Urteil. Willkürliche Verhaftungen und Inhaftierung sind die Regel nicht die Ausnahme. (angeblich sollen die Gerichte in Bhutan der “Abstellplatz für ineffektive und ungewollte Angestellte“ sein).

Von den Flüchtlingen in Khudunabari wurden 2% unter diese Kategorie eingeordnet.Falls die Zahlen aus Khudunabari ein Indikator darstellen, dann läßt sich feststellen, das Bhutan kaum Flüchtlinge zurücknehmen wird. Es werden weniger als 5.000 sein.

Nach den APFC sind nur 5 % der Flüchtlinge bona fide Bhutanesinnen. (die unter die 4. Kategorie fallen sind offensichtlich Bhutanesinnen da sie ja nach bhutanesischem Recht verurteilt/angeklagt werden sollen.)

zum Schluß noch A.I. Jahresbericht 2003 Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

BHUTAN

Bei den Gesprächen zwischen den Regierungen Bhutans und Nepals über die Zukunft Zehntausender nepalisprachiger Flüchtlinge aus dem Süden Bhutans, die in sieben Flüchtlingslagern im ostnepalesischen Bezirk Jhapa lebten, gab es keine Fortschritte. Schätzungsweise 60 politische Gefangene aus dem Osten und Süden Bhutans verbüßten weiterhin langjährige Haftstrafen. Vier Personen wurden in unfairen Gerichtsverfahren im Bezirk Samdrup Jongkhar zu langen Freiheitsstrafen verurteilt...............Nepalisprachige FlüchtlingeEin Jahrzehnt, nachdem Zehntausende Personen nepalesischer Abstammung aus dem Süden Bhutans vertrieben worden waren, zeichnete sich nach wie vor keine Lösung für ihr weiteres Schicksal ab. Im Jahr 1993 hatten sich Nepal und Bhutan auf eine Verfahrensweise geeinigt, mittels welcher der Status dieser Personen durch Befragungen »überprüft« werden sollte. Im Dezember 2001 konnte zwar die Überprüfung von 12 000 Menschen, die im Flüchtlingslager Khudunabari im nepalesischen Bezirk Jhapa lebten, abgeschlossen werden, Ergebnisse hat man jedoch bis Ende des Berichtszeitraums nicht veröffentlicht. Bei der Einstufung und Umsiedlung der anerkannten Flüchtlinge gab es keine Fortschritte. Auch mit der geplanten Überprüfung von Flüchtlingen in sechs anderen Lagern war bis Ende 2002 noch nicht begonnen worden. Ein Treffen auf Ministerebene, auf dem die Einstufung der anerkannten Flüchtlinge und die Frage besprochen werden sollten, wie mit den Personen in den vier jeweiligen Einstufungskategorien zu verfahren ist, hatte bis Ende des Berichtsjahres gleichfalls noch nicht stattgefunden.

KinderrechteNach vorliegenden Meldungen sollen Daten aus der Überprüfung der Flüchtlinge in einem der Lager in Nepal dazu missbraucht worden sein, in Bhutan lebende Familienangehörige der Flüchtlinge insbesondere dadurch zu diskriminieren, dass man ihren Kindern den Zugang zu Schulbildung verwehrte. So sollen Familien aufgefordert worden sein, eine nach entsprechender Freigabe durch das Innenministerium von der Polizei ausgestellte amtliche Bescheinigung vorzulegen, damit ihre Kinder in der Schule zu einer Prüfung zugelassen werden konnten. Andernfalls wurden die Kinder Berichten zufolge der Schule verwiesen.

Wir haben den Artikel mit Informationen von /aus folgenden Artikeln und Web-sites geschrieben:

Bhutan: Forcible exile (AI Index: ASA 14/04/94) August 1994http://web.amnesty.org/library/print/ENGASA140012002Bericht von amnesty international
Bhutan: Ten years later and still waiting to go home – The case of the refugees (ai-Index: ASA 14/001/2002)
Who Cares: Bhutanese refugees have been short-changedComment on Fourteenth MJC Meeting By Rakesh Chhetri June , 2003 IssueHimal South Asian Magazine
Fourteenth MJC Meeting Questions of Legality and Statelessness of RefugeesJune 05, 2003 Himalayan Times
REFUGEES AND BHUTAN'S SECURITY January 05, 2001http://www.nepalnews.com.np/contents/englishdaily/ktmpost/2002/jan/jan05/features.htm#3
Bhutan's Constitution and Refugees December 26, 2002Sorry Saga of Bhutanese Women and Children January 14, 1999Published in the Kathmandu Post nachzulesen unter :http://www.bhutannewsonline.com
Information on Bhutan: Zeitungsartikel u,a,:
http://www.geocities.com/articlesonbhutan/
Bhutanese Refugeeshttp://www.geocities.com/bhutaneserefugees/
Bhutan Women And Children Organizationhttp://www.geocities.com/bhutanwomen/
CEMARD :Centre for Protection of Minorities and Against Racism and Discrimination in Bhutanhttp://www.geocities.com/cemardbhutan/
AHURA Bhutanhttp://ahurabht.tripod.com/
Bhootan.Orghttp://www.bhootan.org/
US Committee for Refugees: Bhutan: berichte über flüchtlinge :2001, 2000 Und 1999.http://www.refugees.org/world/countryindex/bhutan.htm
Nepal Research Bhutanhttp://www.nepalresearch.com/politics/bhutan.htm
Newslook .http://www.newslookmag.com/
Homepage des Bhutan Virtual Museum unter http://www.bhutan.at
Regierung:www.kingdomofbhutan.com/vistor.html
die einzige Zeitung :http://www.kuenselonline.com

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sehr guter Artikel

Togliatti jr 24.09.2003 - 14:16
fettes Kompliment an die AutorInnen!

kompliment

indypendent 28.09.2003 - 20:53
Kann mich nur anschließen!
Finde den Bericht sehr interessant, vorallem aufgrund der Tatsache, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich je etwas von dem Land "Bhutan" gehört habe!

Schreibt mehr solche Sachen!